Wir unterstützen Menschen dabei, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erreichen. Funktionen und Fähigkeiten eines Menschen können zum Beispiel durch einen Schlaganfall verloren gehen oder bei Kindern aufgrund von Entwicklungsstörungen noch nicht ausreichend ausgebildet sein. Durch Beratung und individuelle Aktivitäten erarbeiten wir für den Patienten die größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag.
Die Integration in das häusliche und soziale Umfeld wird durch Beratungen erleichtert. Unser Ziel ist es die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. In einem Beratungsgespräch werden Ziele und die individuelle Behandlung erarbeitet. Für uns ist es wichtig, dass sich die Patienten wohl und angenommen fühlen. Durch Übungen können körperliche und seelische Zustände verbessert, sowie der Leidensdruck gesenkt werden und eine Schmerzlinderung erfolgen.
Voraussetzung für eine Ergotherapie sind eine ärztliche Untersuchung und eine Verordnung (Rezept) eines Allgemeinarztes, Kinderarztes, Neurologen oder Sozialpädiatrischen Zentrums. Je nach Verordnung des Arztes sind auch Hausbesuche möglich.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Patienten über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung leisten. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren gibt es keine Zuzahlungspflicht. In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse bei privatversicherten Patienten übernommen. Setzen Sie sich dennoch im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse in Verbindung bezüglich der Kostenübernahme.
Hinweise für eine mögliche ergotherapeutische Behandlung können sein: