Ergotherapie für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren
Wir unterstützen Menschen dabei, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben (wieder) zu erreichen. Funktionen und Fähigkeiten eines Menschen können zum Beispiel durch einen Schlaganfall verloren gehen oder bei Kindern aufgrund von Entwicklungsstörungen noch nicht ausreichend ausgebildet sein. Durch Beratung und individuelle Aktivitäten erarbeiten wir für den Patienten die größtmögliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit im Alltag.
Die Integration in das häusliche und soziale Umfeld wird durch Beratungen erleichtert. Unser Ziel ist es die Lebensqualität des Patienten zu verbessern. In einem Beratungsgespräch werden Ziele und die individuelle Behandlung erarbeitet. Für uns ist es wichtig, dass sich die Patienten wohl und angenommen fühlen. Durch Übungen können körperliche und seelische Zustände verbessert, sowie der Leidensdruck gesenkt werden und eine Schmerzlinderung erfolgen.
Ergotherapie für Erwachsene und Senioren
Die Ergotherapie unterstützt Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit mit dem Ziel, eine bessere Bewältigung von Alltagstätigkeiten zu ermöglichen.
- geriatrischen Erkrankungen
- z.B.: Kontrakturprophylaxe
- psychologische Erkrankungen
- z.B.: Depressionen
- orthopädisch / rheumatologischen Erkrankungen
- z.B.: degenerative Störungen
- Neurologisch bedingte Erkrankungen
- z.B.: Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose
Behandlungsindikatoren
- Bewegungseinschränkungen
- Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen
- Behandlung von neurologischen Erkrankungen
- Schlaganfall
- Multiple Sklerose
- Parkinson
- Behandlung bei Demenz inkl. Umfeldberatung, Hirnleistungstraining
- bei Störungen der Körperwahrnehmung
Ergotherapie für Kinder und Jugendliche
Hinweise für eine mögliche ergotherapeutische Behandlung bei Kinder und Jugendlichen können sein:
- wenn sich Ihr Kind allgemein im Vergleich zu anderen Kindern seines Alters auffallend ungeschickt in seinen Bewegungen anstellt, z.B.: beim Anziehen, im Umgang mit Besteck, Treppe steigen, Roller fahren etc.
- Wenn es häufig stolpert oder Gefahren schlecht einschätzen kann
- Wenn ihr Kind übermäßig unruhig ist („Zappelphilipp“)
- Wenn der Umgang mit Stiften, Scheren usw. falsch ist und hartnäckig vermieden wird (malt und bastelt nicht gerne)
- Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Kind ist häufig in einer „anderen Welt“ bzw. „träumt den ganzen Tag vor sich hin“
- Wenn Ihr Kind manche Sachen, wie Haare kämen, etwas in der Hand haben (z.B. Knete oder Sand), waschen und überhaupt berührt werden, nur ganz schlecht erträgt
Behandlungsindikatoren
- Störungen des Bewegungsablaufes infolge hirnorganischer Schädigung
- Entwicklungsverzögerungen
- Störung der Sozialentwicklung und des Sozialverhaltens
- Psychische Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten
- Lernstörungen
- AD(H)S
- Autismus
Verordnung und Kostenübernahme
Voraussetzung für eine Ergotherapie sind eine ärztliche Untersuchung und eine Verordnung (Rezept) eines Allgemeinarztes, Kinderarztes, Neurologen oder Sozialpädiatrischen Zentrums. Je nach Verordnung des Arztes sind auch Hausbesuche möglich.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Patienten über 18 Jahre müssen eine Zuzahlung leisten. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren gibt es keine Zuzahlungspflicht. In der Regel werden die Kosten von der Krankenkasse bei privatversicherten Patienten übernommen. Setzen Sie sich dennoch im Vorfeld mit ihrer Krankenkasse in Verbindung bezüglich der Kostenübernahme.